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Lauterbach: Krankenhausreform wird Schwerpunkt der nächsten Jahre

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ berufen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission ist mit 15 Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und einem an das BMG angebundenen Koordinator besetzt. Die Empfehlungen der Kommission sollen Grundlage für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden.

Lauterbach: "Deutschland verfügt über die leistungsfähigsten Krankenhäuser der Welt. Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt, dass wir uns auf diese verlassen können. Trotzdem brauchen die Krankenhäuser Reformen."

Laut Koalitionsvertrag sollen Reformen im Klinikbereich unter anderem dazu dienen, die Krankenhäuser stärker nach Versorgungsstufen zu ordnen. Genannt sind eine Primär-, Grund-, Regel- und eine Maximalversorgung sowie Unikliniken. Die Krankenhausplanung soll an guter Erreichbarkeit der Kliniken und der demografischen Entwicklung mit einem steigenden Anteil der Älteren in Deutschland orientiert sein.

Besetzt ist die Kommission mit 15 Expertinnen und Experten sowie einem Koordinator. Stellungnahmen sollen erarbeitet werden, die Reformen soll es ab 2023 geben. Lauterbach kündigte an, dass die Kommission ein Arbeitsgremium sein solle, dessen Arbeit nicht mit einem einzelnen Bericht ende. Laut Gesundheitsministerium zeigte sich vor allem auch in der Corona-Pandemie Handlungsbedarf im Kliniksektor.

Mitglieder sind:

  • Prof. Dr. Boris Augurzky, Kompetenzbereichsleiter Gesundheit im Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstitut (RWI)

  • Prof. Dr. Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin

  • Prof. Dr. Tom Bschor, Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, langjähriger Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie der Schlosspark-Klinik Berlin

  • Prof. Dr. Jörg Dötsch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Köln

  • Michaela Evans, Direktorin des Forschungsschwerpunktes Arbeit & Wandel am Institut Arbeit und Technik (IAT) an der Westfälischen Hochschule

  • Prof. Dr. Dagmar Felix, Professorin für Sozialrecht an der Universität Hamburg

  • Volkswirtin Irmtraud Gürkan, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Charité

  • Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Vorsitzende der Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Leiterin Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement der Sana Kliniken AG

  • Prof. Dr. Martina Hasseler, Professorin für Klinische Pflege an der Ostfalia Hoschschule für angewandte Wissenschaften

  • Prof. Dr Stefan Huster, Professor für Öffentliches Recht, Gesundheits- und Sozialrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum

  • Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Intensivmedizin und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin

  • Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg

  • Prof. Dr. Heyo Kroemer, Pharmazeut und Pharmakologe und Vorstandsvorsitzender der Charité

  • Prof. Dr. Laura Münkler, Professorin für Öffentliches Recht (Verwaltungs- und Gesundheitsrecht) an der Universität Greifswald

  • Prof. Dr. Rajan Somasundaram, Ärztlicher Leiter in der Notaufnahme Campus Benjamin Franklin

  • Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Professorin für Gesundheitsökonomie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften an der TU München

Die Kommission wird sich in den kommenden Tagen konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen.

(Quelle: dpa)

Mehr Information: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)