ZIG

Die Netzwerkagentur

Zukunft gestalten, Innovation fördern, Gesundheit stärken – das sind die Aufgaben, denen sich das ZIG OWL, das Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft OWL, widmet. Als Entwicklungsagentur und Netzwerkgestalter profiliert das ZIG mit seinen Mitgliedern und Partnern das Bild der Gesundheitswirtschaft in der Region Ostwestfalen-Lippe.

Träger ist der Verein zur Förderung von Innovationen in der Gesundheitswirtschaft OWL e.V. Zu den über 40 Mitgliedern zählen Kliniken und Dienstleister, Unternehmen, Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das ZIG OWL kümmert sich um die Anliegen und Interessen seiner Mitglieder. Als Kompetenznetz für Innovation in der Gesundheitswirtschaft verbindet das ZIG OWL zahlreiche regionale und überregionale Akteure. mehr

Meldungen

aktuelle Mitteilungen

SVR Gesundheit: Prof. Dr. Wolfgang Greiner zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in einer feierlichen Zeremonie die Ernennungsurkunden überreicht.

Im Anschluss an den Minister-Termin wählte der Rat auf seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen erneut den Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt) zum Vorsitzenden und erstmalig den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die weiteren Mitglieder des neuen Sachverständigenrats sind die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), der Onkologe Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke).

Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten. In seinem nächsten Gutachten will der Rat die spannenden Chancen und absehbaren Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens untersuchen und sich mit geeigneten Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte digitale Gesundheitsversorgung auseinandersetzen.

Der Sachverständigenrat ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2023 berufen worden. Nähere Informationen zum SVR finden Sie unter www.svr-gesundheit.de.

Quelle: Pressemitteilung des Sachverständigenrates Gesundheit (27.02.19)

 

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SVR Gesundheit: Prof. Dr. Wolfgang Greiner zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in einer feierlichen Zeremonie die Ernennungsurkunden überreicht.

Im Anschluss an den Minister-Termin wählte der Rat auf seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen erneut den Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt) zum Vorsitzenden und erstmalig den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die weiteren Mitglieder des neuen Sachverständigenrats sind die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), der Onkologe Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke).

Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten. In seinem nächsten Gutachten will der Rat die spannenden Chancen und absehbaren Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens untersuchen und sich mit geeigneten Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte digitale Gesundheitsversorgung auseinandersetzen.

Der Sachverständigenrat ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2023 berufen worden. Nähere Informationen zum SVR finden Sie unter www.svr-gesundheit.de.

Quelle: Pressemitteilung des Sachverständigenrates Gesundheit (27.02.19)

 

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SVR Gesundheit: Prof. Dr. Wolfgang Greiner zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute den Mitgliedern des neu berufenen Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in einer feierlichen Zeremonie die Ernennungsurkunden überreicht.

Im Anschluss an den Minister-Termin wählte der Rat auf seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen erneut den Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt) zum Vorsitzenden und erstmalig den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die weiteren Mitglieder des neuen Sachverständigenrats sind die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), der Onkologe Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke).

Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten. In seinem nächsten Gutachten will der Rat die spannenden Chancen und absehbaren Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens untersuchen und sich mit geeigneten Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte digitale Gesundheitsversorgung auseinandersetzen.

Der Sachverständigenrat ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2023 berufen worden. Nähere Informationen zum SVR finden Sie unter www.svr-gesundheit.de.

Quelle: Pressemitteilung des Sachverständigenrates Gesundheit (27.02.19)